|
|
 |
|
|
 |
 |
|
|
|
1. der Ortschaftsrat:
|
|
Gemäß der Hauptsitzung der Stadt Neckargemünd bestimmt der Gemeinderat, nach dessen Vorstellung, über die Personenzahl des Ortschaftsrates.
|
|
Parteien und Wählervereinigungen erstellen für die Wahl des Ortschaftsrates Wählerlisten bis zu je zehn Kandidaten, aus denen dann insgesamt zehn Personen gewählt werden können.
|
|
Die gewählten Personen bilden dann nach Gruppierung und Partei, Fraktionen mit je einem Fraktionssprecher.
|
|
Das Gremium wird auf fünf Jahre gewählt, danach wird zeitgleich Gemeinde- und Ortschaftrat neu gewählt . Der Ortschaftsrat hat eine beratende Funktion für alle wichtigen öffentlichen Angelegenheiten, die vom Gemeinderat, beschließenden Ausschüssen und vom Bürgermeister erfüllt werden können, aber nicht müssen. Allerdings muss der Ortschaftrat zu allen wichtigen Ortsangelegenheiten vor deren Entscheidung gehört werden.
|
|
In geheimer Wahl wird aus der Mitte des Rates der Ortsvorsteher gewählt und dem Gemeinderat als oberstes beschlussfassendes Organ der Gemeinde zur Wahl vorgeschlagen.
|
|
|
|
 |
|
2. der Ortsvorsteher:
|
|
|
|
Der Ortsvorsteher ist der Vorsitzende des Ortschaftsrates, gleichzeitig auch Bindeglied zwischer der Ortschaft und den verschiedenen Gemeindeorganen.
|
|
Ferner ist der Ortsvorsteher ständiger Vertreter des Bürgermeisters vor Ort, im Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates und wirkt innerhalb dieses Rahmens nach außen.
|
|
Nur der Bürgermeister ist dem Ortvorsteher weisungsberechtigt. Aufgabe des Ortsvorstehers ist es auch, dass er nach Erfordernissen den Ortschaftsrat zu öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen einlädt, mit der Vorlage einer Tagesordnung.
|
|
Bei jeder Sitzung benennt er einen Protokollführer/in und zwei Urkundspersonen aus dem Gremium, die dann bei nächster Sitzung durch Unterschrift die Richtigkeit des Protokolls bestätigen.
|
|
Der amtierende Ortsvorsteher ist auch Standesbeamter, was ihn berechtigt Eheschließungen vorzunehmen.
|
|
|
|
 |
|
3. die Ortsverwaltung:
|
|
|
|
Der Ortsvorsteher ist Amtsleiter der Ortsverwaltung, die mit einer Fachkraft besetzt ist. Amtliche Dienstleistungen können in Anspruch genommen werden:
|
|
|
|
Änderungen, Beantragungen und Verlängerungen von:
|
|
Kinderpässe
|
|
Personalausweise
|
|
Reisepässe
|
|
Schwerbehindertenausweise
|
|
Waffenscheine
|
|
Lohnsteuerkarten
|
|
|
|
Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung von Anträgen auf
|
|
An-, Um- und Abmeldungen (auch von Gewerbebetrieben)
|
|
Meldebescheinigung
|
|
Führungszeugnisse
|
|
Aufenthaltserlaubnissen
|
|
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
|
|
Verkürzung der Sperrzeit
|
|
Offenlegung von Bauanträgen zur Einsichtnahme
|
|
Sozialhilfe
|
|
Wohngeld
|
|
Pflegegeld
|
|
Weihnachts- und Brennstoffbeihilfe
|
|
Kinderbeihilfe
|
|
Rundfunkgebührenbefreiung
|
|
Telefongebührenermäßigung
|
|
Rentenversicherung (Arbeiter und Angestellte)
|
|
Kindergeld
|
|
Bundes- und Landeserziehungsgeld
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Sonstige Dienstleistungen:
|
|
Führung der Friedhofskartei
|
|
Friedhofverwaltung
|
|
Durchführung von Nacherlaßerhebungen fürs Nacherlaßgericht
|
|
Aufnahme von Erbscheinanträgen
|
|
Zurückstellung von Wehrdienst
|
|
Anträge auf Bewilligung von Unterhaltsleistungen für Wehr-
|
|
pflichtige nach dem USG
|
|
Trauungen können im Rathaus vorgenommen werden
|
|
|
 |
 |
|
Um den Mitbürgerinnen und Mitbürgern vor Ort amtliche Hilfe fast unbegrenzt anbieten zu können, die Ortsverwaltung gleichzeitig effektiver und leistungsfähiger zu machen, ist eine EDV - Vernetzung mit dem Rathaus Neckargemünd geplant. Zur Ortsverwaltung gehören noch zwei Mitarbeiterinnen, die für Reinigung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten und für die Wartung und den Schließdienst der Kirchberghalle zuständig sind. Außerdem, noch ein Mitarbeiter für kleinere Arbeiten in Außenbereich.
|
|